Bußgeldaktion Familie Kuchenbäcker

Liebe Freunde und Unterstützer der freien Bildungsentscheidung!
Diese Bußgeldaktion konnte eben im Rahmen der “Selbstbestimmt lernen – die Schulfrei-Challenge” beendet werden.
“Iwein ist seit Sommer 2018 schulpflichtig. Er entschied auf unser Nachfragen hin, ob wir ihn in der Grundschule oder einer alternativen Schule anmelden sollten, sich lieber von zu Hause aus bilden zu wollen und keine Schule zu besuchen.
Für ihn erschloss es sich nicht, wieso er, hatte er doch bereits früh das Lesen und Schreiben zu Hause gelernt, den Rest nicht ebenso im häuslichen Umfeld lernen könne. Überdies hatte er bereits durch zwei Versuche in den örtlichen Kindergärten schlechte Erfahrungen gemacht und bei seinen zum Teil bereits schulpflichtigen Freunden Einblick in die täglichen Probleme mit der Schule erhalten. Zunächst versuchten wir selbst eine Freie demokratische Schule zu gründen, doch leider scheiterte dieser Versuch an verschiedenen Umständen.

Daher blieb es dabei, dass Iwein nicht zur Schule ging. Mehrere Versuche mit dem Jugendamt und der Schule, eine gemeinsame Lösung zu finden, unter anderem eine Rückstellung zu erwirken oder Clonlara als mögliche Alternative akzeptiert zu bekommen, liefen ins Leere, bis die Schulleitung uns letztlich beim Ordnungsamt anzeigte und wir einen Bußgeldbescheid bekamen. Wir versuchten, mit Hilfe eines Laienverteidigers, in einem Bußgeldprozess dem Bußgeld zu widersprechen, doch die Richterin ließ sich auf keine unserer Argumente ein und hielt an dem Bußgeld fest. Sie setze das Bußgeld auf 60€ pro Elternteil, nebst Gebühren für die Bearbeitung. Hiergegen legten wir direkt Rechtsmittel ein. Zeitgleich bekamen wir zunehmend Probleme mit dem Jugendamt die eine Kindeswohlgefährdung in den Raum stellten trotz unserer Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen.
Sie ließen uns zeitgleich Kinder anderer Eltern betreuen während sie uns den Vorwurf machten, dass unser Sohn in einem schädigenden Milleu lebe. Ziemlich absurd, wenn man bedenkt, dass wir ohnehin regelmäßigen Kontrollen durch das Jugendamt unterliegen, um überhaupt eine Erlaubnis zur Betreuung der Tagespflegekinder zu erhalten. Da das Jugendamt uns für unkooperativ hält, hat dieses nun wiederum den Fall ans Gericht abgegeben, sodass uns nun ein weiterer Prozess, diesmal vor dem Familiengericht, droht.
Hier benötigen wir nun definitiv einen Anwalt. Leider verpassten wir hierdurch die Frist zur Begründung der Rechtsmittel oder wahlweise der Rücknahme, sodass sich die Summe hierdurch leider noch um zusätzliche Kosten von 50€ Gebühr für die Festsetzung einer Geldbuße im Bußgeldverfahren, 100€ für das Bußgeldverfahren, Rechtsbeschwerde, Verfahren mit Urteil , sowie 10,50€ für die Zustellung mit Zustellungsurkunde und weitere 3,50€ für die Zustellung mit Einschreiben erhöht. Da sich die Kosten nun durch den Anwalt und den Bußgeldbescheid summieren und überschlagen, bitten wir um Unterstützung zur Begleichung der Rechnungen.

Iwein bildet sich weiterhin voller Freude von zu Hause aus. Er möchte noch immer keine Schule besuchen. Das selbstbestimmte Lernen macht ihm viel Spaß und passt gut zu seinem Biorhythmus. Er ist ein aufgeweckter, herzensguter und sehr engagierter Junge. Wir danken euch von ganzem Herzen für eure Hilfe.

Sabrina Kuchenbäcker”

Bitte unterstützt die Familie Kuchenbäcker mit kleinen solidarischen Beträgen!
Und damit Sabrina weiß, wie viel Geld eingegangen ist, schickt ihr doch bitte eine Mail an: sabrina@bvnl.de!

Hier sind die Kontodaten:
Empfänger: Staatsanwaltschaft Verden
Bank: Norddeutsche Landesbank
Iban: DE68250500000106024623
BIC: NOLADE2HXXXFür den Vater:
Unter Angabe der Referenz Nr 148101523919
NZS 233 Js 49519/19 VRs StA Ver,
Kuchenbäcker, Alexander, Worpswede