Hier ist der Überblick aktuelle Aktionen:
Seit 2016 wurden
Familien mit diesen Aktionen geholfen !
Wenn junge Menschen sich selbstbestimmt bilden und auf den Schulbesuch verzichten, erhalten manchmal sie selbst und fast immer ihre Eltern Bußgeldbescheide mit der Aufforderung hohe Geldstrafen zahlen zu sollen.
Wir finden das in Anbetracht der den Schulgesetzen übergeordneten zugesicherten Grundrechte, Kinderrechte und Menschenrechte für nicht angemessen, ungerecht und überflüssig.
Wir als BVNL e.V. wollen auch darüber nicht schweigen und setzen uns für das Recht auf selbstbestimmte Bildung ein. Deshalb organisieren wir Solidaraktionen, an denen sich viele Menschen beteiligen.
Eine Bußgeldaktion hat 3 Ziele:
1. Sie soll der Familie helfen, die finanziellen Kosten zu tragen, die ihnen für die Bildung ihrer Kinder fehlen würden.
2. Sie ist Öffentlichkeitsarbeit, weist öffentlich auf Menschenrechtsverletzung hin und regt die öffentliche Diskussion über Bildungsbedingungen an.
3. Sie vermittelt ein Gemeinschaftsgefühl unter den Freilernerfamilien, die sich gegenseitig helfen und für Bildungsvielfalt und Bildungsfreiheit einsetzen.
Abgeschlossene Aktionen:
Gewalt? Ohne mich!
Wir möchten auf den Aufruf „Gewalt? Ohne mich!“ aufmerksam machen – ein Aufruf zum Bekenntnis: Wir verweigern uns jedweder Gewalt gegen junge Menschen.
Positionspapier der Freilerner in Sachsen
Die Freilerner in Sachsen haben ein erstes Positionspapier ausgearbeitet, mit dem sie sich an Politik und Öffentlichkeit wenden. Ein Anlass dazu ist die anstehende Überarbeitung des Sächsischen Schulgesetzes.
Auszug aus dem Positionspapier:
„Es ist sicher zu stellen, dass junge Menschen die sich außerschulisch bilden, nicht kriminalisiert und in ihren Rechten eingeschränkt, sondern stattdessen hinsichtlich ihrer individuellen Wahl des Bildungswegs auch von staatlicher Seite unterstützt werden. Es ist darüber hinaus dringend erforderlich, dass Eltern nicht aufgrund deren Anerkennung der Rechte ihrer Kinder und der Unterstützung ihrer Kinder kriminalisiert werden, sondern stattdessen von staatlichen Institutionen diesbezüglich Unterstützung und Rückendeckung erhalten.
Wege, die dafür in Frage kommen, wären beispielsweise die Folgenden:
- Gesetzliche Festschreibung der Gewährung von Ausnahmeregelungen bezüglich der Schulpflicht, soweit im Einzelfall keine dringenden Gründe nachweislich dagegen sprechen.
- Festlegung im Schulgesetz, dass die Schulpflicht auch durch eine Bildung außerhalb von Schulen erfüllt werden kann.
- Streichung der Absätze zur Schulpflicht aus dem sächsischen Schulgesetz.
Auf dass auch junge Menschen in Sachsen die Möglichkeit erhalten, sich selbstbestimmt, ungestört und erfolgreich auf dem von ihnen gewählten Weg bilden können.“
Zum ganzen Positionspapier: