Hier ist der รberblick aktuelle Aktionen:
Seit 2016 wurden bereits
Familien unterstรผtzt !
Wenn junge Menschen sich selbstbestimmt bilden und auf den Schulbesuch verzichten, erhalten manchmal sie selbst und fast immer ihre Eltern Buรgeldbescheide mit der Aufforderung hohe Geldstrafen zahlen zu sollen.
Wir finden das in Anbetracht der den Schulgesetzen รผbergeordneten zugesicherten Grundrechte, Kinderrechte und Menschenrechte fรผr nicht angemessen, ungerecht und รผberflรผssig.
Wir als BVNL e.V. wollen auch darรผber nicht schweigen und setzen uns fรผr das Recht auf selbstbestimmte Bildung ein. Deshalb organisieren wir Solidaraktionen, an denen sich viele Menschen beteiligen.
Eine Buรgeldaktion hat 3 Ziele:
1. Sie soll der Familie helfen, die finanziellen Kosten zu tragen, die ihnen fรผr die Bildung ihrer Kinder fehlen wรผrden.
2. Sie ist รffentlichkeitsarbeit, weist รถffentlich auf Menschenrechtsverletzung hin und regt die รถffentliche Diskussion รผber Bildungsbedingungen an.
3. Sie vermittelt ein Gemeinschaftsgefรผhl unter den Freilernerfamilien, die sich gegenseitig helfen und fรผr Bildungsvielfalt und Bildungsfreiheit einsetzen.
Abgeschlossene Aktionen:
Gewalt? Ohne mich!
Wir mรถchten auf den Aufruf „Gewalt? Ohne mich!“ aufmerksam machen – ein Aufruf zum Bekenntnis: Wir verweigern uns jedweder Gewalt gegen junge Menschen.
Positionspapier der Freilerner in Sachsen
Die Freilerner in Sachsen haben ein erstes Positionspapier ausgearbeitet, mit dem sie sich an Politik und รffentlichkeit wenden. Ein Anlass dazu ist die anstehende รberarbeitung des Sรคchsischen Schulgesetzes.
Auszug aus dem Positionspapier:
„Es ist sicher zu stellen, dass junge Menschen die sich auรerschulisch bilden, nicht kriminalisiert und in ihren Rechten eingeschrรคnkt, sondern stattdessen hinsichtlich ihrer individuellen Wahl des Bildungswegs auch von staatlicher Seite unterstรผtzt werden. Es ist darรผber hinaus dringend erforderlich, dass Eltern nicht aufgrund deren Anerkennung der Rechte ihrer Kinder und der Unterstรผtzung ihrer Kinder kriminalisiert werden, sondern stattdessen von staatlichen Institutionen diesbezรผglich Unterstรผtzung und Rรผckendeckung erhalten.
Wege, die dafรผr in Frage kommen, wรคren beispielsweise die Folgenden:
- Gesetzliche Festschreibung der Gewรคhrung von Ausnahmeregelungen bezรผglich der Schulpflicht, soweit im Einzelfall keine dringenden Grรผnde nachweislich dagegen sprechen.
- Festlegung im Schulgesetz, dass die Schulpflicht auch durch eine Bildung auรerhalb von Schulen erfรผllt werden kann.
- Streichung der Absรคtze zur Schulpflicht aus dem sรคchsischen Schulgesetz.
Auf dass auch junge Menschen in Sachsen die Mรถglichkeit erhalten, sich selbstbestimmt, ungestรถrt und erfolgreich auf dem von ihnen gewรคhlten Weg bilden kรถnnen.“
Zum ganzen Positionspapier:
