Bußgeldverhandlung Amtsgericht Dresden am 14.02.2023


Achtung, der Gerichtstermin könnte verschoben werden, achtet bitte vor eurer Abreise auf mögliche Updates hier auf der Webseite!

Datum:
Dienstag, den 14.02.2023
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Dresden Roßbachstr. 6, 01069 Dresden
Sitzungssaal N1.15, Hauptgebäude

Telefon: 0351 446 0

Meine inzwischen 14jährigen Zwillingssöhne haben durch die Schulschließung im Lockdown für sich einen anderen Bildungsweg entdeckt und sich dafür entschieden, sich selbstbestimmt von zu Hause aus zu bilden. Ich als Mutter unterstütze sie dabei.

Nachdem die ersten beiden Bußgeldverfahren vom Amtsgericht Dresden eingestellt wurden, soll nun mein Einspruch gegen einen erneuten Bußgeldbescheid verhandelt werden.
Die Verhandlung ist öffentlich und ein zahlreiches Publikum herzlich willkommen, damit wir dem Gericht das große öffentliche Interesse an Selbstbestimmter Bildung zeigen können.
Wir laden euch herzlich ein, als Zuschauer zur Verhandlung am 14.02.2023 um 10.00 Uhr nach Dresden zu kommen.

Bitte seid ein paar Minuten vorher da, weil im Gericht Sicherheitskontrollen durchgeführt werden!

Liebe Grüße von Simone

Bußgeldverhandlung in Memmingen (Bayern) am 12.12.2022

Datum: 12.12.2022
Beginn: 15:00 Uhr.
Ort: Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen,
Sitzungssaal 132, EG.

Einladung zur Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Schulgesetz im Freistaat Bayern.

Bitte seid ein paar Minuten vorher da, weil in Gerichten manchmal Sicherheitskontrollen durchgeführt werden!

Bei Fragen könnt ihr mich gerne unter Telegram kontaktieren, mein Nutzername ist @Evgenij579

Herzliche Grüße Eugen

Bußgeldaktion Familie Schaller

Spendenstand 11.04.2023:
Von 308€ sind bereits 258,21€ eingegangen.
Offener Betrag: 49,79€

“Liebe Freunde des selbstbestimmten Lernens!
Wir sind eine Patchworkfamilie mit 7 Kindern, wovon derzeit noch 3, temporär ein Viertes zu Hause leben. Während der ganzen Situation im Außen haben wir mit den Kindern gemeinsam entschieden, dass sie zu Hause lernen.
Dies schaffte uns ungeahnte Freiräume und entfaltete Potential.
Wir nutzten die Vormittagszeiten, um Wanderungen zu unternehmen, kreative Arbeiten anzufertigen, einfach mal inne zu halten, Wälder und Tümpel zu erforschen oder auch in den Morgenstunden Schlitten fahren zu gehen. Eliah und Noah, damals 10 und 9,
merkten arg schnell, dass sie mit wesentlich weniger Aufwand schulische Themen bearbeiteten und dadurch einen Zeitgewinn für eigene Interessen hatten.
Allein die Grundschulrektorin hat uns ans Landratsamt gemeldet, damit eines unserer Kinder, der Schulhausanwesenheitspflicht nachkommen solle.
Innerhalb kurzer Zeit haben wir Zwangsgeldandrohungen und Bußgelder erhalten.
Wir sind gegen alles vorgegangen – ohne bzw. mit mäßigen Erfolg. Ich habe mich mit Unterstützung vom BVNL e.V. aus Kostengründen allein vor Gericht vertreten.
Bei der Richterin steht das Schulgesetz leider über dem Kindeswohl.
Alle Argumente weswegen der junge Mensch nicht zur Schule geht (Bauchweh, Verhaltensveränderung, Vorfälle in der Schule, etc.) hat sie abgewiesen und mir erklärt, dass ich nicht genug auf meinen Sohn eingewirkt hätte, medizinische Maßnahmen hätte in Anspruch nehmen können und demzufolge eine Teilschuld hätte. Deswegen wurde mir das Bußgeld auferlegt. Als Teilerfolg sehe ich, dass der Betrag von 688€ auf 308€ reduziert wurde. Für jede Unterstützung bin ich dankbar.

Vielen lieben Dank,
herzliche Grüße
Anja Schaller”

Ihr möchtet die Familie unterstützen? Dann schickt bitte kleine Beträge an die Justizkasse Bamberg und schreibt auch bitte eine kurze Mail an familie.schaller@bvnl.de, damit Anja weiß, wieviel bereits überwiesen worden ist.

Empfänger: Justizkasse Bamberg
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Verwendungszweck: Re.-Nr. 849901042077

Bußgeldverhandlung in Lennestadt am 24.11.2022

Datum: 24.11.2022
Beginn: 10.00 Uhr
Ort: Amtsgericht Lennestadt, Kölner Straße 104, 57368 Lennestadt
Telefon: 02721 9242-0

Unsere Kinder (7 und 8 Jahre alt) haben sich dafür entschieden, nicht mehr die Schule zu besuchen, sondern von zu Hause aus zu lernen und wir als Eltern sollen nun dafür bestraft werden.
Man will die Höchststrafe für NRW. Es geht um jeweils 1000 € pro Kind für beide Eltern.
Das Schulamt ersuchte Bestätigung bei der Bezirksregierung, dem Ministerium für Schule und Bildung, um in der verhängten Höhe das Bußgeld aufrechtzuerhalten.

In einem Schreiben vom Schulamt ans Gericht hieß es:
“Das Bußgeld soll das Verhalten der Eltern in der Vergangenheit ahnden und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Kinder nach den Sommerferien wieder regelmäßig beschult werden.
Bis jetzt ist davon auszugehen, dass die Kinder auch nach den Ferien weiter nicht zur Schule gehen werden. Sollte das Bußgeld aufgehoben werden, werden sich die Eltern in ihrem Verhalten bestärkt sehen.”

Wir möchten beim Gericht darauf aufmerksam machen, dass es noch mehr Menschen gibt die das Schulsystem kritisieren oder deren Kinder sich gegen den Besuch der Schule entschieden haben.

Wir laden euch herzlich ein, als Zuschauer zur Verhandlung am 24.11.22 um 10.00 Uhr nach Lennestadt zu kommen. Bitte seid etwas vorher da, weil es in Gerichten manchmal Sicherheitskontrollen gibt.

Vielleicht bis Donnerstag?
Wir würden uns freuen!

Katja und Marcel