Schulaufgaben während der Schulschließungen

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dagmar fellwock
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Schulaufgaben während der Schulschließungen

Beitrag von dagmar fellwock »

Schulaufgaben während der Schulschließungen


Zahlreiche Eltern berichten (z.B. auf FB), sie würden durch Lehrer unter Druck gesetzt, die oft viel zu vielen Schulaufgaben,
die den Eltern gehäuft zugesendet werden, unbedingt mit den Kindern machen zu müssen, damit die nicht in ihren Schulleistungen abfallen.

Hier meine Meinung zur rechtlichen Situation:

Schulaufgaben während der Corona-Schulschließungen
Schulaufgaben währSchulschließung(1).pdf

Diese Antwort würde ich geben:

Sehr geehrte/r Frau/ Herr Lehrer/in,

bzgl. Ihrer Forderung, die bereitgestellten / zugesandten Schulaufgaben zwingend von meinem Kind erledigen zu lassen, teile ich folgendes mit:

Aus den Infos der öffentlichen Regierungsseiten im Internet ist zu lesen, dass eine Schulpflicht während der Ausnahmesituation der aktuellen Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen nicht besteht und eine unterrichtsfreie Zeit bis auf weiteres angeordnet ist.
Dementsprechend obliegt es den Eltern, dem Kind angemessene Bildungsmöglichkeiten zu gestalten. Als angemessen gilt, was mit dem Familienleben, den Bildungsansprüchen und den Interessen des Kindes vereinbar ist und dem Kindeswohl dient.

Da die Erledigung der geforderten Schulaufgaben nicht wie sonst in üblichen Schulbetrieb erfolgen kann, fehlt hier eine Legitimierung einer Zensierung der erledigten Schulaufgaben. Eine Zensierung der Schulaufgaben kann – auch mit Selbständigkeitserklärung – nicht adäquat erfolgen, da Voraussetzungen, Gestaltung, Hilfen usw. bei Erledigung der Schulaufgaben innerhalb der Familien gänzlich unterschiedlich sind und gestaltet werden.
So bedanke ich mich für die zahlreichen Infos und bereitgestellten Lernmaterialien, die wir gerne bei Bedarf nutzen werden. Wir werden auch andere Materialien und Bildungsmöglichkeiten anwenden, je nach Interesse des Kindes. Gerne dokumentiere ich die erfolgten Bildungsschritte meines Kindes, wenn Ihnen das notwendig erscheint.

Ich bitte zu bedenken, dass sich allein aus der Bereitstellung des Lernmaterials kein Benutzungszwang ableiten lässt.
Nach Art. 2 GG, Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 4 GG, Art. 6 GG darf das Familienleben im Sinne der Familien gestaltet werden.
Auch Schulen und ihr nach Art. 7 GG verpflichtender Bildungsauftrag unterstehen der deutschen Verfassung. Diese Rechtspflicht ist unmittelbar und direkt in Schularbeit einzuhalten. Bitte sehen Sie sich hier nicht nur als „Befehls- oder Anordnungsempfänger“ der Schulverwaltung ohne eigene Verantwortung für Ihr Tun.
Der Bildungsverantwortung des Staates nach Art. 7 GG kann unter den gegebenen Umständen aktuell nicht geleistet werden. Auch wenn ich großes Verständnis für die Situation der Schule habe, nehme ich hier trotzdem meine Verantwortung als Mutter/ Vater meines Kindes wahr, und weise dringlichst darauf hin, dass allein aus einer Ausnahmesituation der Schule keine Abwälzung der Schulaufgaben auf die Familien geschlussfolgert werden darf. Hier darf nicht Verwaltungsrecht über Länder- oder gar Bundesrecht gestellt werden (Art. 31 GG).
Zudem unterstehen Eltern als Erfüllungsgehilfen nicht den Schulverwaltungen, Kultusministerien und Schulen. Das ist arbeitsrechtlich bereits bedenklich.

Im Sinne einer guten und zukunftsträchtigen Zusammenarbeit möchte ich herzlich appellieren, Vertrauen in unsere Kinder zu setzen; sie werden nicht gleich verblöden, wenn sie einige Zeit nicht einem festgelegten Lehrplan folgen. Der Erfolg einer selbstbestimmten und freien Bildung junger Menschen ist mehrfach bestätigt worden. Da der Bildungserfolg nicht allein von Einhaltung eines vorgegebenen Lehrplans abhängt, bin ich mir sicher, wir finden nach Beendigung der Sicherheitsmaßnahmen alle eine gemeinsame und befriedigende Lösung im Sinne der sich bildenden jungen Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
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