Schulbefreiung ohne Attest

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dagmar fellwock
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Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

"Schulöffnung – muss ich mein Kind in die Schule schicken?

Obwohl die Coronakrise noch längst nicht überwunden, haben die Bundesländer die Schulöffnung beschlossen. Für einige Eltern und Kinder eine tolle Nachricht. Doch unzähligen Vätern, Müttern und Kindern dreht sich bei dem Gedanken an die bundesweiten Schulöffnungen der Magen rum. Denn: die Corona Pandemie ist noch längst nicht beendet.

Schulbefreiung durch Corona – leichter, als gedacht!


Anhand eines konkreten Falles erklären wir, wie die Schulbefreiung wegen Corona erwirkt werden kann.
Zwar gibt es in dem betreffenden Fall der Familie einen Risikopatient mit Asthma, doch dies wurde in keiner Weise
gegenüber der Schule der Kinder angesprochen.

1. Telefonat mit der Schule: Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter


Für die beiden Schüler in der 9. Klasse an einer Realschule im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde der Schulunterricht am Montag, den 4. Mai 2020 wieder aufgenommen. Am gleichen Tag früh morgens rief die Mutter im Schulsekretariat an und teilte mit,
dass die beiden Kinder pandemiebedingt nicht am Präsensunterricht teilnehmen werden.
Der stellvertretende Schulleiter kommentierte dies, dass ein Antrag an die Schule gestellt werden müsse,
wenn ein Risikopatient im Haushalt der Schüler leben würde.
Die Mutter entgegnete mit der Frage, ob die Entscheidung über die Präsenz nicht ohnehin durch das
Grundgesetz Artikel 6 (2) einzig den Eltern obliege. Die Gegenfrage blieb von dem Stellvertreter unbeantwortet.
Er führte daraufhin lediglich weiter aus, dass die Schule dann über den Antrag bescheiden würde.
Die Mutter fragte, wie die Schüler an die Schulaufgaben kommen würden. Der stellvertretende Schulleiter verwies darauf,
dass sich die Schüler diesbezüglich bei den Mitschülern informieren müssten und begründete dies wie folgt:
Da ja wieder alle Schüler zur Schule gehen würden, wäre es nicht vorgesehen, die Hausaufgaben weiter über die Schulhomepage zu veröffentlichen.

Das Telefonat war also denkbar kurz, deshalb entschied sich die Mutter, nochmals eine E-Mail an die Schule zu schicken.
Schulbefreiung wegen Corona: E-Mail an die Schule

In der Kürze liegt die Würze. Besagte E-Mail an den Schuldirektor umfasst lediglich wenige Zeilen, aber einen kernigen Betreff:

Betreff: Keine Teilnahme am Präsenzunterricht

Sehr geehrter Herr E.,

(wie eben bereits mit Herrn M. besprochen,) möchte ich auch Ihnen auf dem Schriftweg mitteilen, dass
ich als sorgeberechtigte Mutter meinen elterlichen Spielraum wahrnehme, der sich aus 6 II GG ergibt.
Meine Kinder X und Y werden pandemiebedingt nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen.

Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, wie die Unterrichtung meiner Kinder alternativ durchgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen


Auch in der Schriftform wurden keine umfangreichen Ausführungen unternommen.
Weder wurde der Hinweis erteilt, dass in der Familie ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
an SARS CoV 2 besteht. Noch wurde ein Antrag auf Schulbefreiung wegen Corona gestellt !

Schriftliche Antwort der Schule

Diese kurze E-Mail wurde seitens der Schule am nächsten Tag (Dienstag, 5. Mai 2020) wie folgt beantwortet – exakter Wortlaut:

(Betreff) AW: Keine Teilnahme am Präsenzunterricht

Sehr geehrte Frau X,

im Präsenzunterricht wird zuerst in den einzelnen Fächern auf die Schüleraufgaben die als Hausaufgaben gegeben
wurden eingegangen.

Für alle Schüler die weiter nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sind neue Aufgaben auf unsere Schulhomepage-Seite eingestellt worden.
Diese Aufgabenerneuerung wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen haben sie selbstverständlich die Möglichkeit den telefonischen Kontakt
in der Schule mit den Fachlehrern aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

2. Telefonat mit der Klassenlehrerin: “Ihre Entscheidung”

Am Dienstag, den 5. Mai 2020 folgte ein Telefongespräch mit der Klassenlehrerin der beiden Schüler. Diese wiederholte nochmals:

“Es ist Ihre Entscheidung als Mutter. Sie haben das Recht, dies zu entscheiden.“

Insgesamt bleibt festzuhalten: Beide Schulkinder wurden vollkommen unproblematisch von Präsenzunterricht freigestellt.
Ohne zeitliche Begrenzung, wie sich insbesondere aus dem hier nicht näher ausgeführten Inhalt des Telefonats
zwischen Mutter und Klassenlehrerin ergibt. Schüler und Schülerin werden bis auf Weiteres Zuhause Schulstoff
und Hausaufgaben erledigen.

Schulbefreiung wegen erhöhtem gesundheitlichem Risiko?
Um es in aller Kürze auf den Punkt zu bringen: In diesem Fall ist die Schulbefreiung NICHT wegen dem bestehenden
erhöhtem gesundheitlichen Risiko eines Familienmitglieds seitens der Schule bewilligt worden – dieses wurde gar nicht angesprochen.

Die Schule hat verfassungsgemäß und unkompliziert entschieden, das verbriefte Recht und die Pflicht der sorgenberechtigten Mutter gewahrt.



Jugendamt zu Schulbefreiung wegen Corona

Der Redaktion von Krisenvorsorge-Ratgeber.de liegt ein Gesprächs-Transkript mit einem Jugendamt vor, indem seitens der Behörde die Aussage getroffen wurde:
" Das machen viele Eltern. Und das ist deren gutes Recht."

Es scheint also derzeit ein großes Verständnis sowie eine hohe Akzeptanz von Schulen und Jugendämtern
gegenüber der elterlichen Autonomie vorzuliegen.
"


von: https://krisenvorsorge-ratgeber.de/schu ... Rw7iIOHTSU

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dagmar fellwock
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

So könnte ein Antrag auf Schulbefreiung jetzt aussehen, denn dieser Antrag beinhaltet keine Begründung wegen Zugehörigkeit einer Risikogruppe.

Dieser Antrag bezieht sich in seiner Begründung auf die Tatsache, dass der Staat während der Covi19-Krise den Eltern die Verpflichtung zur Bildung übertragen hat und daher bewiesen ist, dass eine solche selbstbestimmte Bildung möglich, bereits vollzogen und daher zulässig ist. Deswegen ist dies ein Befreiungsantrag, dessen Befreiung generell gelten soll;
am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern:

(bitte die § des Schulgesetzes des eigenen Bundeslandes bzgl. Befreiung/Ruhen der Schulpflicht und Befreiung wegen Krankheit/ besonderen Umständen o.ä. heraussuchen, die Grundgesetzartikel stehen lassen! (Schreib mich per PN an, wenn du Hilfe brauchst).

Hier findest du die Schulgesetze der Bundesländer: https://www.kmk.org/dokumentation-stati ... setze.html)

Wichtig dabei ist natürlich, dass das Kind wirklich nicht mehr zur Schule will und auch nicht mehr geht.

Nicht vergessen, den Antrag gut durchzulesen und den eigenen Gegebenheiten anzupassen, allerdings dabei zwingend beachten:
keine weiteren Ausführungen persönlicher oder familiärer Art hinzufügen. Denn sonst kann man nach Wegfall dieser Bedingungen u.U.
wieder zur Schule verpflichtet werden, wenn sich die Befreiung darauf bezieht!
in den internen Bereich verschobener Textteil
hier bitte keine Antragsformulierungen
nach: https://krisenvorsorge-ratgeber.de/schu ... Rw7iIOHTSU

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Nikimitti
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von Nikimitti »

Toll liebe Dagmar.

Auch bei uns hat es einwandfrei geklappt, die Befreiung auf Schulpräzens, wenigstens bis zu den Pfingstferien. Ohne dass wir
in der Risikogruppe sind.

Antrag an den Schulamt werden wir nochmals (!) stellen, unser letzter im Oktober wurde ja unbeantwortet...

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dagmar fellwock
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

Toll, sehr gut, Niki!

Was für einen Antrag hast du denn dafür gestellt? Nur für diese bewilligte Zeit u. wg. der Covid19-Beschränkungen?
Oder einen generellen? Den ja dann wohl nicht, oder?

Mich interessieren die bisherigen Erfolge u deren Formulierungen u Ergebnisse, damit auch andere dieses Wissen nutzen können ;)
Gern auch per PN (wenn nicht öffentlich) :)

Herzlichen Dank!

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Nikimitti
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von Nikimitti »

Das war mein Email-Schreiben an die Lehrerin:

Sehr geehrte Frau ,

angesichts der besonderen Corona-Umstände wie bekannt behagt mir
diese Situation nicht und solange kein natürlicher Umgang
in der Schule möglich ist, lasse ich S noch bis zu
den Pfingstferien, evtl. auch darüber hinaus, und auch zu Ihrer
Entlastung zuhause.

Gerne können wir weiterhin die Unterlagen mit Aufgaben
bis in Empfang nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,


Und als Antwort von der Schuldirektorin:

Sehr geehrte Familie ,

bis Pfingsten gilt bayernweit noch die „gelockerte Präsenzpflicht“, d. h., Sie können S bis dahin zuhause lernen lassen, ohne finanzielle Konsequenzen durch das Landratsamt befürchten zu müssen.
Für die in der Schule ausgegebenen Arbeitsmaterialien müssen Sie jedoch selbst sorgen, Sie können aber Frau gerne den Namen eines Kindes nennen, das dann die Materialen aus der Schule mitnehmen kann, wenn Sie das mit dessen Eltern so vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen


Einen generellen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht hatten wir ja bereits wie oben geschrieben Anfang Oktober 2019 an das Schulamt geschickt und diesbezüglich noch keine Ablehnungsbescheid, obwohl mehrmals angedeutet bzw. gesagt, erhalten. Werde das nochmal mit Wistinghausen besprechen, da die Situation sich ja jetzt wg. Corona wieder deutlich geändert hatte und unser 3. Kind in dem Antrag nicht mit berücksichtigt wurde (auch er ist seit Januar 2020 Freilerner). Ich kann dir gerne unseren Antrag per Email schicken, leider aber eben ohne Erfolg bisher.

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ToMaCoR
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

Ich mag etwas kritisch zu dieser Corana-Thematik anmerken.

Diese Option erscheint mir nur für kurze Zeit möglich. Die rechtliche Situation in Bezug Corona ist in vielen Bereichen völlig unklar. Das zeigen beispielsweise verfassungsrechtliche Korrekturen zu verhängten Versammlungsverboten oder auch die aktuell unterschiedlichen Aussagen wie Training im Freien. Also kann hier sicher eine rechtliche Unsicherheit genutzt werden. Zukünftig wird sich dadurch nicht viel ändern, da Corona m.E. keine anhaltende Änderung in den Verhaltensweisen mit sich bringt.

Aber was mir wichtiger ist zu erwähnen. Ich finde Corona-Angst als Mittel für anderweitige Zwecke zu nutzen unpassend. Beispielsweise habe ich eine Geschichte von einem KFZ-Betrieb gehört, wo mit Antrag auf Kurzarbeitergeld (in diesem Falle sogar 91% vom Gehalt) mal so fremdbezahlter Urlaub ermöglicht wurde. So zumindest die Aussage.
Und im Falle Schule finde ich es ähnlich unpassend, wenn nicht eine echte Angst vor einer Erkrankung vorherrscht. Im Prinzip ist das ähnlich medizinische Atteste wegen eines Nichtschulbesuches zu nutzen. Ich lehnte damals im persönlichen Gespräch mit einer Lehrerin ihren gut gemeinten Vorschlag ein Attest vom Arzt zu besorgen ab. Argumentiert hatte ich mit Ehrlichkeit meinem Sohn, mir selbst und der Schule gegenüber.
Und aus meiner persönlichen Meinung heraus krankt eben vieles daran, dass die Zukunft auf Lügen gebaut wird.
Thomas Cordts
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dagmar fellwock
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

Lieber ToMaCoR!

Ja, generell kann ich deine ethische Haltung hinter deinen Worten nachvollziehen, und sie ist mir im Alltag auch solch Maßstab.

Doch diese jetzige Situation ist kein Alltag mehr für uns alle.

Dieser Antrag bezieht sich auf die Machbarkeit von selbstbestimmter Bildung, nicht auf eine grassierende Krankheit,
also die Tatsache, dass der Staat seine Bildungspflicht (Bildung zur Verfügung zu stellen nach Art. 7GG) nicht nachgekommen ist in der Corona-Krise. Wenn ich diese Tatsache jetzt nicht nutzen dürfte, aus mir wichtigem, zB moralischen Grund, dann wäre das vergleichbar mit einem Gefangenen, der vor die Wahl gestellt wird von einem Staatsoberhaupt, der gerade eine jährliche Generalamnestie für Gefangene jeder Art ausgesprochen hätte, seine plötzliche Freiheit zu nutzen, sich aber selbst angesichts seiner Schuld nicht traut, seine Freiheit wahrzunehmen. Oder es wäre vergleichbar mit einem sehr schwer an Corona erkranktem Verbrecher, der aus Mitleid nicht verurteilt wird - die Tatsache seines Verbrechens besteht doch aber immer noch ;)

Ich möchte dringlichst bitten, die Sache nicht moralisch, sondern rechtlich zu betrachten.
Der Staat hat bewiesen, dass es Ausnahmesituationen geben kann, die dazu führen können, dass junge Menschen sich selbst bilden dürfen (nicht können, denn das können sie immer!). Jetzt hatten sie während der Schulschliessungen sogar rechtlich die Erlaubnis des Staates.
Bisher wurde immer gerichtlich (also von Staatsseite aus) damit argumentiert (in den Urteilen), dass eine selbstbestimmte Bildung nicht möglich wäre aus verschiedenen Gründen. Nun hat der Staat aber selbst bewiesen, dass es geht, niemand anders, kein Corona, kein anderer Mensch, kein anderer Umstand als die Reaktion des Staates/ der Verwaltung, also die entscheidenden Politiker, hat diese Situation herbeigeführt: die Reaktion des Staates auf Corona.
Er hat diese rechtliche Situation selbst herbeigeführt.
Und diese rechtliche Situation willst du nicht nutzen aus moralischen Gründen??
Damit stößt du nicht nur allen jenen Menschen vor den Kopf, die bisher erfolglos vor Gericht für ihre Kinder eingetreten sind und sich moralisierende Urteile und Vorverurteilungen von Richtern, Jugendamt, Verfahrenspflegern usw. anhören mussten, obwohl sie sich verfassungskonform verhielten, du unterstellst damit auch allen anderen, die diese rechtliche Situation jetzt nutzen wollen, eine unmoralische Haltung. Aber sie haben die Krankheit nicht herbeigeführt, sie sind an den Gründen der Schulschliessungen nicht Schuld! Sie würden lediglich die Reaktion des Staates nutzen, nicht die Krankheit!

Manchmal erscheint mir die Tatsache, dass eine selbstbestimmte Bildung nun zumindest leichter möglich wird, von manchen noch nicht realisiert worden zu sein. Was hindert diejenigen noch an dem letzten Schritt zur Freiheit? Stehen sie sich sogar selbst im Weg, weil sie damit eine bisherige lange u. schwere Aufgabe, eine Passion (nämlich die, für eine selbstbestimmte Bildung einzutreten) aufgeben oder zumindest auf ein neues Betätigungsfeld richten müssten??
DAS wäre allen Menschen gegenüber, denen selbstbestimmte Bildung verwehrt wird, moralisch verwerflich ;)
aber eben nicht die Tatsache, dass jemand jede Möglichkeit für Freiheit nutzt. Deshalb ist es ein grundlegendes Recht, dass jeder Gefangener die Möglichkeit zu Freiheit auch nutzen darf und nicht dafür bestraft werden darf, seiner Freiheit nachzustreben und auch aus einem Gefängnis auszubrechen!
Politisch Verfolgten sagt man auch nicht: Halte dich an die bestehenden Gesetze, so sind sie nun einmal in deinem Land, sonst handelst du deinem Land gegenüber unmoralisch.

Im Übrigen: Wir wissen gar nichts über diese Krankheit, müssen also den entscheidenden Politikern vertrauen... (Hm, wo war das Vertrauen des Staates bisher auf unserem Weg?), wir können nur jeder das Beste aus der Situation machen, was du aus meiner Meinung nach falsch verstandener Moral verwerflich findest. Das kommt mir dem bisherigen Argument des Staates sehr nahe, das eine selbstbestimmte Bildung für unmöglich hält, weil eventuell, unter Umständen, vielleicht jemand dieses Recht auf selbstbestimmte Bildung für andere Zwecke ausnutzen könnte. ;) Aber solch ein Argument läßt das Grundgesetz nicht zu. Denn dies käme einer Vorverurteilung aller Menschen gleich, die auch nur die Möglichkeit hätten, eine Straftat zu begehen - also allen! Damit müßte man alle Menschen (moralisch gesehen )einsperren. Da aber der Staat sich ans Grundgesetz zu halten hat (das übrigens zum Schutz des Volkes gegen Übergriffe des Staates an seinen Bürgern errichtet wurde angesichts der deutschen Historie vorher) und Gott oder wem auch immer sei es gedankt, nicht an eine willkürliche Moral, ist auch nur von diesem einzigen Umstand auszugehen: dem geltenden Recht. Und der Staat hat, wie gesagt, dieses Recht selbst herbeigeführt, nicht die jahrelang kämpfenden und klagenden Eltern der benachteiligten Kinder, der Staat selbst!
Und so schlimm man diese Krankheit auch finden mag mit all seinen Begleiterscheinungen, es wäre den eigenen Kindern gegenüber meiner Meinung nach unmoralisch, würde man diese jetzige rechtliche Situation nicht nutzen.

Lieben Gruß

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von CarMül »

Hallo zusammen, ich schreibe mal meinen ersten Beitrag ins Forum. Ich habe soeben eine Mail an die Schulleitung abgeschickt mit der Bitte, unser Kind bis zu den Sommerferien von der Präsenz zu entschuldigen. Wir wohnen in NRW, unser Sohn ist Ersti. Mein Mann arbeitet als Sonderpädagoge an verschiedenen Grundschulen. Er hat gestern Erstklässler betreut und sagt, dass gerade bei jüngeren Kindern es überhaupt nicht zu leisten ist, die Vorgaben irgendwie einzuhalten. Die Kinder sollen ja nichts anfassen, nichts teilen, ständig Hände waschen, Maske tragen. Er hat also hautnah mitgekriegt, was sich für ein Zwang für alle Beteiligten ergibt. Wir haben also daraufhin eine Mail formuliert. Ich würde sie gern für alle hier veröffentlichen mit der Bitte um Rückmeldung. Wir haben uns erstmal dazu entschieden, mitfühlend, freundlich und eine Bitte formulierend zu schreiben. Wir sind selbst beide Lehrer (bzw ich habe kürzlich meine Kündigung eingereicht) und können uns daher recht gut einfühlen.
Ich bin sehr gespannt, was uns als Antwort erwartet!
Ich bedanke mich für die Aufnahme hier und freue mich auf Austausch.
Eure Carolin

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

Hallo..

Ja meine Antwort hat sich wohl eher moralisch gelesen. Es sollte gar nicht so um Moral gehen, sondern schon eher eine schnöde Sachlichkeit ansprechen.

Wer Angst vor Corona und Sorge um seine Söhne und Töchter hat, kann diese Möglichkeit mit Verweis auf die gefährdende Situation größerer Menschenansammlungen nutzen.

Wer aber selbstbestimmte Bildung will, kann die aktuelle Situation aber auch anders nutzen. Hier könnte erklärt werden, wie gut das selbstbestimmte Bilden, ohne eine institutionelle Anwesenheit funktioniert hat und das diese Form der Bildung weitergeführt werden möchte. Also hier kann natürlich der staatlich angeordnete Bildungsversuch weitergedacht und mit den Persönlichkeitsrechten der SchülerInnen in Einklang gebracht werden. Zu dieser Erklärung der selbstgewählten Weiterführung dieser Bildungsform sollte dann über die Unterstützung der Schule geredet werden. Da sich ja einige Methoden entwickelt haben, wie Bildung außerhalb der Schule durchgeführt werden kann, sollten diese weiter geführt und entwickelt werden. Läuft für mein Verständnis rechtlich eher auf die Thematik des Homeschoolings hinaus.

@ Dagmar
Ich würde gern wissen was du hiermit meinst.
[...] es wäre den eigenen Kindern gegenüber meiner Meinung nach unmoralisch, würde man diese jetzige rechtliche Situation nicht nutzen.
Von welche rechtlichen Situation sprichst du hier?
Aus meiner Sicht gibt es gegenwärtig eine politische Risikoeinschätzung, die das Antiseuchengesetz (heißt sicher anders) temporär höherrangig einstuft, als eben die normale Durchsetzung des Schulgesetzes mit Anwesenheitspflicht zur Erfüllung der Schulpflicht. Eine grundlegend geänderte rechtliche Situation kann ich nicht sehen. Es gibt Anordnungen zur Situation, wie mit bestehendem Recht umgegangen wird.
Thomas Cordts
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

CarMül hat geschrieben:
13. Mai 2020, 08:05
Wir haben also daraufhin eine Mail formuliert. Ich würde sie gern für alle hier veröffentlichen mit der Bitte um Rückmeldung. ...
Eure Carolin
Liebe Carolin,
natürlich kannst du die Mail hier im öffentlichen Bereich für alle einsehbar, auch für Gäste, auch als Beispiel für andere veröffentlichen, wenn du das magst.
Wenn du das lieber in einem geschützteren Bereich tun möchtest u dir einzelne Meinungen genügen, kannst du mir auch gern eine PN mit dem Text senden u ich erfrage die Meinugen anderer anonym an.

Lieben Gruß
Dagmar

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