ToMaCoR hat geschrieben: ↑13. Mai 2020, 08:30
Lieber ToMaCor!
@ Dagmar
Ich würde gern wissen was du hiermit meinst.
[...] es wäre den eigenen Kindern gegenüber meiner Meinung nach unmoralisch, würde man diese jetzige rechtliche Situation nicht nutzen.
Von welche rechtlichen Situation sprichst du hier?
Aus meiner Sicht gibt es gegenwärtig eine politische Risikoeinschätzung, die das Antiseuchengesetz (heißt sicher anders) temporär höherrangig einstuft, als eben die normale Durchsetzung des Schulgesetzes mit Anwesenheitspflicht zur Erfüllung der Schulpflicht. Eine grundlegend geänderte rechtliche Situation kann ich nicht sehen. Es gibt Anordnungen zur Situation, wie mit bestehendem Recht umgegangen wird.
Nein, ich bin nicht getroffen oder so
u vielen Dank für deine Hinweise! (hab nur viel zu tun grad)
also, zu deiner obigen Frage:
der Staat hat faktiscch eine Befreiung von der Präsenzpflicht angeordnet nach Infektionsschutzgesetz. Solange das greift, kann er bestimmen wie Beschulung erfolgen soll.
Nun hat er bisher immer (zB vor Gerichten) damit argumentiert, dass eine vernünftige Bildung zu Hause gar nicht funktionieren kann.
Trotzdem hat er aber die Eltern während der Pandemie dazu verpflichtet genau das zu tun:: Bildung zu Hause.
Damit hat er bewiesen, dass sie zu Hause also doch möglich ist. Damit hat er Fakten geschaffen, die Menschen jetzt als Beweis in ihren Anträgen anführen können.
Ich kann also keinen Grund erkennen, die Fakten, die ja der Staat geschaffen hat, nicht für die eigenen Kinder zu nutzen, nur weil der Ursprung der staatlichen Schulschliessungen etwas Negatives war (Krankheit). Da würde ich es geradezu sträflich finden, wenn diejenigen Eltern, die jahrelang für die selbstbestimmte Bildung ihrer Kinder eintreten, dies nicht nutzen - nämlich ihren Kindern zuliebe, die ja die Leidtragenden der Schule sind. Als Elternteil, was selbst nicht mehr unter Schule leidet, ist es ein Leichtes, die Gelegenheiten auszusuchen, bei denen gegen die Schulpflicht vorzugehen ist - er leidet ja nicht so sehr wie sein Kind. Da fände ich aber nun dem Kind ggü unfair, wenn er eben nicht jede Gelegenheit für sein Kind nutzt.
Zu meinem Ton in den Anträgen:
Ich kann nachvollziehen, dass in bestimmten Bundesländern viellleicht auf den Ämtern ein anderer Umgangston herrscht, zB in Sachsen, wo ja bereits viele Menschen miteinander kooperieren im Sinne der betroffenen Kinder.
Ich kann dir aber versichern, dass das so in anderen Bundesländern eben nicht der Fall ist. Meine Erfahrungen sagen aus Berlin zB: wenn du deine Rechte nicht sofort in einem Atemzug mit den entsprechenden Gesetzen benennen kannst u deinem Gegenüber nicht kurz u knapp benennst, was du willst, bekommst du gar nichts. Hier herrscht bzgl. der Bürgerrechte nicht nur auf Seiten der Bürger oft bodenlose Unwissenheit, sondern auf Seiten der Beamten ein sehr rüder Ton und eine gewollte Verunsicherung der Bürger, wenn sie nicht sofort merken,dass da jemand vor ihnen steht, der seine Recht kennt.
Zumal solch ein Schreiben üblichen Anwalts"ton" enthält - sachlich, Fakten benennend. Da es sich hier um eine Verwaltungssache handelt, denke ich, sind auch kein langes Drumherumgerede oder gar Bitten angebracht.
Ich schrieb eingang aber auch: Jeder passe diesen Text bitte seinen Gegebenheiten an!
Das Ursprungsschreiben, so steht auf der Webseite des "Krisenvorsorge-Ratgebers", wurde mit einem Anwalt aufgesetzt, soweit ich verstanden habe, und von mir lediglich - nicht inhaltlich - bezgl. der einzelnen Gesetze modifiziert.
Ich sehe kein Problem darin, solche Schreiben zu vervielfältigen, auch auf die einzelnen Bundesländer bezogen, da das Schreiben öffentlich im Net zu finden ist, ich passe es lediglich an.
Was die Tätigkit des BVNL e.V. dabei angeht, ja, da sollten wir bitte gern im internen Bereich drüber reden.
LG