Schulbefreiung ohne Attest

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

uff! :shock: Ich hoffe Dagmar, du nimmst mir meine kritische Sicht auf deine Beiträge nicht übel, aber ich hab da eben doch auch andere Ansichten.

Zuerstmal empfinde ich das nicht als Antrag, sondern als Kampfschrift. In die Lage des Schulleiters versetzt, hätte ich überhaupt keinen Bock mich auf so einen Antrag sachlich, konstruktiv mit dir zu beschäftigen und mir die Mühe machen (zu den vielen anderen Themen, die ich nicht schaffe zu bearbeiten - aktuell nun noch neu: Hygiene ermöglichen, Abstandreglungen...) eine gemeinsame Lösung zu finden.

Die Anfangsformulierung
Seit Wochen war die Schulpflicht aufgehoben.
ist denke ich nicht korrekt. Oder gab es da wirklich eine offizielle Aufhebung in Bayern? Das die Schulpflichterfüllung durch den Besuch einer staatlichen oder genehmigten Schule ausgesetzt wurde, ist nicht als Aufhebung der Schulpflicht zu sehen. Du schreibst ja später:
Ich selbst wurde von der Schule gezwungen, die staatliche Schulpflicht zu erfüllen.
Damit widersprichst du deiner anfangs getroffenen Aussage.

Die Kritik am Umgang der Schule in dieser besonderen Situation (Lernbegleitung, Kontakt, Hygienamaßnahmen etc.) finde ich gut, zeigt eben deutlich, dass das System Schule mit gegenwärtiger Interaktion völlig überfordert ist und somit sich selber die Kompetenz entzieht junge Menschen auf das reale Leben vorzubereiten. Da das der Institution selber klar sein sollte, wäre hier eine gemeinsame Position denkbar. Um die Probleme (Klassenstärken und Raumgrößen vs. Abstandsregelung) zu bewältigen, kann es für alle Seiten sinnvoll sein, einige Schüler zu Hause zu lassen. Oder so...
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

CarMül hat geschrieben:
13. Mai 2020, 08:05
Hallo zusammen, ich schreibe mal meinen ersten Beitrag ins Forum. Ich habe soeben eine Mail an die Schulleitung abgeschickt mit der Bitte, unser Kind bis zu den Sommerferien von der Präsenz zu entschuldigen. [...]
Hallo Carolin,
herzlich willkommen und danke für die Teilhabe an deinen Erfahrungen.

Dein Vorgehen gefällt mir und klingt sachlich fundiert. Finde die Reaktion spannend. Wenn du eine Antwort erhalten hast, teile sie uns hier gern mit. PDF-Anhang mit geschwärzten persönlichen Daten wäre schön.
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:20
Hier ein möglicher Antrag für Berlin
Ich finde es bedenklich hier öffentlich solcherlei vorgefertigte Anträge zu teilen.
Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass diese so zu übernehmen sind. Die Formulierungen einschließlich der Gesetzesbezüge und Auslegungen sind, denke ich, nicht von einem Juristen geprüft worden.

Über solche Anträge bitte intern diskutieren! Hier im öffentlichen Bereich, wo Gäste, deren Vorkenntnisse zum Thema Schulgesetze etc. nicht bekannt sind, können wir als BVNL das nicht verantworten.
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

ToMaCoR hat geschrieben:
13. Mai 2020, 08:30
Lieber ToMaCor!

@ Dagmar
Ich würde gern wissen was du hiermit meinst.
[...] es wäre den eigenen Kindern gegenüber meiner Meinung nach unmoralisch, würde man diese jetzige rechtliche Situation nicht nutzen.
Von welche rechtlichen Situation sprichst du hier?
Aus meiner Sicht gibt es gegenwärtig eine politische Risikoeinschätzung, die das Antiseuchengesetz (heißt sicher anders) temporär höherrangig einstuft, als eben die normale Durchsetzung des Schulgesetzes mit Anwesenheitspflicht zur Erfüllung der Schulpflicht. Eine grundlegend geänderte rechtliche Situation kann ich nicht sehen. Es gibt Anordnungen zur Situation, wie mit bestehendem Recht umgegangen wird.
:D Nein, ich bin nicht getroffen oder so :D u vielen Dank für deine Hinweise! (hab nur viel zu tun grad)

also, zu deiner obigen Frage:
der Staat hat faktiscch eine Befreiung von der Präsenzpflicht angeordnet nach Infektionsschutzgesetz. Solange das greift, kann er bestimmen wie Beschulung erfolgen soll.
Nun hat er bisher immer (zB vor Gerichten) damit argumentiert, dass eine vernünftige Bildung zu Hause gar nicht funktionieren kann.
Trotzdem hat er aber die Eltern während der Pandemie dazu verpflichtet genau das zu tun:: Bildung zu Hause.
Damit hat er bewiesen, dass sie zu Hause also doch möglich ist. Damit hat er Fakten geschaffen, die Menschen jetzt als Beweis in ihren Anträgen anführen können.
Ich kann also keinen Grund erkennen, die Fakten, die ja der Staat geschaffen hat, nicht für die eigenen Kinder zu nutzen, nur weil der Ursprung der staatlichen Schulschliessungen etwas Negatives war (Krankheit). Da würde ich es geradezu sträflich finden, wenn diejenigen Eltern, die jahrelang für die selbstbestimmte Bildung ihrer Kinder eintreten, dies nicht nutzen - nämlich ihren Kindern zuliebe, die ja die Leidtragenden der Schule sind. Als Elternteil, was selbst nicht mehr unter Schule leidet, ist es ein Leichtes, die Gelegenheiten auszusuchen, bei denen gegen die Schulpflicht vorzugehen ist - er leidet ja nicht so sehr wie sein Kind. Da fände ich aber nun dem Kind ggü unfair, wenn er eben nicht jede Gelegenheit für sein Kind nutzt.

Zu meinem Ton in den Anträgen:

Ich kann nachvollziehen, dass in bestimmten Bundesländern viellleicht auf den Ämtern ein anderer Umgangston herrscht, zB in Sachsen, wo ja bereits viele Menschen miteinander kooperieren im Sinne der betroffenen Kinder.
Ich kann dir aber versichern, dass das so in anderen Bundesländern eben nicht der Fall ist. Meine Erfahrungen sagen aus Berlin zB: wenn du deine Rechte nicht sofort in einem Atemzug mit den entsprechenden Gesetzen benennen kannst u deinem Gegenüber nicht kurz u knapp benennst, was du willst, bekommst du gar nichts. Hier herrscht bzgl. der Bürgerrechte nicht nur auf Seiten der Bürger oft bodenlose Unwissenheit, sondern auf Seiten der Beamten ein sehr rüder Ton und eine gewollte Verunsicherung der Bürger, wenn sie nicht sofort merken,dass da jemand vor ihnen steht, der seine Recht kennt.
Zumal solch ein Schreiben üblichen Anwalts"ton" enthält - sachlich, Fakten benennend. Da es sich hier um eine Verwaltungssache handelt, denke ich, sind auch kein langes Drumherumgerede oder gar Bitten angebracht.
Ich schrieb eingang aber auch: Jeder passe diesen Text bitte seinen Gegebenheiten an!

Das Ursprungsschreiben, so steht auf der Webseite des "Krisenvorsorge-Ratgebers", wurde mit einem Anwalt aufgesetzt, soweit ich verstanden habe, und von mir lediglich - nicht inhaltlich - bezgl. der einzelnen Gesetze modifiziert.

Ich sehe kein Problem darin, solche Schreiben zu vervielfältigen, auch auf die einzelnen Bundesländer bezogen, da das Schreiben öffentlich im Net zu finden ist, ich passe es lediglich an.

Was die Tätigkit des BVNL e.V. dabei angeht, ja, da sollten wir bitte gern im internen Bereich drüber reden.

LG

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
:D Nein, ich bin nicht getroffen oder so :D
Das ist gut. :)
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
also, zu deiner obigen Frage:
der Staat hat faktiscch eine Befreiung von der Präsenzpflicht angeordnet nach Infektionsschutzgesetz. Solange das greift, kann er bestimen wie Beschulung erfolgen soll.
Ja, eben keine Aufhebung der Schulpflicht.
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
Nun hat er bisher immer (zB vor Gerichten) damit argumentiert, dass eine vernünftige Bildung zu Huase gar nicht funktionieren kann.
Trozdem hat er aber die Eltern während der Pandemie dazu verpflichtet genau das zu tun:: Bildung zu Hause.
Damit hat er bewiesen, dass sie zu Hause also doch möglich ist. Damit hat er Fakten geschaffen, die Menschen jetzt als Beweis in ihren Anträgen anführen.
Nein! Das die temporär angeordnete häusliche Beschulung ausreicht, wurde nirgends gesagt. Die "hilfsweise und möglicherweise unprofessionelle" Beschulung zu Hause wird in Kauf genommen, da nach Risikoabwägung die gemeinschaftliche professionelle Schulbildung nicht zur Debatte steht (und auf Schule zu verzichten überhaupt ja niemals gedacht werden darf). Qualitativ kann nicht argumentiert werden.

Ich sehe die Erfahrungen hilfreich zu argumentieren, dass Familien/Eltern es ermöglichen können und eine institutionelle Kooperation (etwas besser entwickelt) funktionieren kann.
Genauso können die ehemaligen Argumente zur Sozialisation etwas aufgeweicht werden, da social distancing ja nun als geflügelter Begriff für soziale Kompetenz definiert wurde.
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
Ich kann nachvollziehen, dass in bestimmten Bundesländern viellleicht auf den Ämtern ein anderer Umgangston herrscht, zB in Sachsen, wo ja bereits viele Menschen miteinander kooperieren im Sinne der betroffenen Kinder.
Ich kann dir aber versichern, dass das so in anderen Bundesländern eben nicht der Fall ist. Meine Erfahrungen sagen aus Berlin zB: wenn du deine Rechte nicht sofort in einem Atemzug mit den entsprechenden Gesetzen benennen kannst u deinem Gegenüber nicht kurz u knapp benennst, was du willst, bekommst du gar nichts. Hier herrscht bzgl. der Bürgerrechte nicht nur auf Seiten der Bürger oft bodenlose Unwissenheit, sondern auf Seiten der Beamten ein sehr rüder Ton und eine gewollte Verunsicherung der Bürger, wenn sie nicht sofort merken,dass da jemand vor ihnen steht, der seine Recht kennt.
Also mit der Gesetzeslage sich auseinanderzusetzen ist ein unbedingtes Muss, ganz klar. Auch in Leipzig muss man den Punkt der Zurückweisung überwinden und das funktioniert nur, wenn man selber auf seine Rechte beharrt, was nur mit einer grundlegenden Kenntnis der Gesetze geht.
Der Ton spielt aus meiner Sicht eine Rolle, wie mein Gegenüber sich bereit erklärt mitmachen zu wollen. Die Behörden sind unterbesetzt und überlastet. Wie sollte ich also einen überarbeiteten Sacharbeiter dazu gewinnen, sich für eine individuelle Betrachtung Zeit zu nehmen. Durch freundliche Bitte?
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
Zumal solch ein Schreiben üblichen Anwalts"ton" enthält - sachlich, Fakten benennend. Da es sich hier um eine Verwaltungssache handelt, denke ich, ist auch kein langes Drumherumgerede oder gar Bitten angebracht.
Naja. Auch in den Behörden arbeiten eben doch noch Menschen. Wir wollen eine individuelle Betrachtung unserer Söhne und Töchter in Bezug auf Bedürfnisorientierung, Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung. Das können die KIs von heut noch nicht, demnach muss man den automatischen Abarbeitungsprozess im Verwaltungsapparat durchbrechen und wieder zwischenmenschlich kommunizieren. Jaja... ich träume gern idealistisch. Ich habe auch von Geschichten gehört, die so unmenschlich sind... Da hilft dann eben nur noch aus diesem System raus. Umziehen in Deutschland beispielsweise.
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
Das Ursprungsschreiben, so steht auf der Webseite des "Krisenvorsorge-Ratgebers", wurde mit einem Anwalt aufgesetzt, soweit ich verstanden habe, und von mir lediglich - nicht inhaltlich - bezgl. der einzelnen Gesetze modifiziert.
Meinst du den Link? https://krisenvorsorge-ratgeber.de/
Die Seite öffnet sich bei mir nicht. Den Inhalt verlinken wäre noch ok, auch wenn ich über den Hintergrund der verlinkten Seite gerade nichts sagen kann. Finde die Seite für meinen Geschmack nicht empfehlenswert.
Den Text aber zu kopieren und sogar teilweise noch zu ändern, macht ihn zum Inhalt dieser Seite und fällt in den Verantwortungsbereich des Vereins.
dagmar fellwock hat geschrieben:
14. Mai 2020, 16:56
Ich sehe kein Problem darin, solche Schreiben zu vervielfältigen, auch auf die einzelnen Bundesländer bezogen, da das Schreiben öffentlich im Net zu finden ist, ich passe es lediglich an.
Was die Tätigkit des BVNL e.V. dabei angeht, ja, da sollten wir bitte gern im internen Bereich drüber reden.
Ich sehe das problematisch. Gerade wenn es um anwaltstypische Texte geht, die von Unerfahrenen sehr schwer einzuschätzen sind und dann evtl. vollständig übernommen werden. Daher habe ich mir erlaubt diese Inhalte in den internen Bereich zu verschieben und bitte dich dafür um Verzeihung. Dort können wir gern über Veröffentlichungen weiter diskutieren.
Thomas Cordts
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Nein! Das die temporär angeordnete häusliche Beschulung ausreicht, wurde nirgends gesagt. Die "hilfsweise und möglicherweise unprofessionelle" Beschulung zu Hause wird in Kauf genommen, da nach Risikoabwägung die gemeinschaftliche professionelle Schulbildung nicht zur Debatte steht (und auf Schule zu verzichten überhaupt ja niemals gedacht werden darf). Qualitativ kann nicht argumentiert werden. .
Aber das ist doch der Knackpunkt: es ist der Staat, der nur behauptet: " dass die "hilfsweise Beschulung möglicherweise unprofessionell ist"
aber zahlreiche Familien beweisen gerade das Gegenteil. Natürlich gibt es eine Mehrheit sogar, die mit dem verordneten Hausunterricht nicht klar kam (aus was auch immer für Gründen), aber ebenso gibt es welche, die die Bildung ihrer Kinder selber in die Hand genommen haben und es sehr gut u sogar besser machten, die haben eine Recht auf die Anerkennung ihrer Leistungen. Und wenn die ihre Rechte nicht einfordern, woher soll der Staat
dann wissen, dass es sie gibt?
ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Die Behörden sind unterbesetzt und überlastet. Wie sollte ich also einen überarbeiteten Sacharbeiter dazu gewinnen, sich für eine individuelle Betrachtung Zeit zu nehmen. Durch freundliche Bitte?
Also, in Berlin erntest du dafür nicht einmal ein müdes Lächeln. ;)
Sorry, aber ich erwarte von einem Sachbearbeiter keine individuelle Betrachtung, sondern eine klare Aussage, auf die ich mich berufen kann. Ich will mit einem Antrag eine Genehmigung erreichen, die lediglich durch Nennung u. Befolgung der Gesetze erteilt werden kann. Denn ich stehe ihm ja nicht gegenüber, also bin gar nicht persönlich im Amt, wenn ich einen Brief schreibe.
Meine Erfahrungen sagen mir, dass ich meine Rechte vor einem Behördenschreibtisch kennen muss, sonst bekomme ich gar nichts.
Auch überlastete Beamte mögen eine schnelle Abwicklung solcher Anträge, da ist es wohl einfacher, zu genehmigen, statt sich mit jemandem auseinandersetzen zu müssen, der einem das Gesetzbuch vor die Nase hält u. er Gefahr läuft, die Sache nicht vom Tisch zu kriegen, weil ständig neue Widersprüche u./o. gar Beschwerden beim Chef anfallen.
ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Wir wollen eine individuelle Betrachtung unserer Söhne und Töchter in Bezug auf Bedürfnisorientierung, Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung. Das können die KIs von heut noch nicht, demnach muss man den automatischen Abarbeitungsprozess im Verwaltungsapparat durchbrechen und wieder zwischenmenschlich kommunizieren. Jaja... ich träume gern idealistisch. Ich habe auch von Geschichten gehört, die so unmenschlich sind... Da hilft dann eben nur noch aus diesem System raus. Umziehen in Deutschland beispielsweise.
Oder eben seine Rechte wahrnehmen und sie auch fordern - das hilft auch manchmal :)
Ich lass mich doch wegen uneinsichtigen Beamten oder Richtern nicht aus meiner Heimat vertreiben, bevor ich nicht alles mir mögliche versucht habe!
Meine Erfahrungen in Berlin sehen so aus, dass man ganz klar u sehr deutlich seine Rechte benennen muss, bervor man überhaupt angehört wird. Da wird Verständnis für die andere Person eher als Schwäche ausgelegt. Da kann bei mir, wie anderswo auch, nur gelten: wie es in den Wald hineinschallt,...

Wie sähe denn ein Brief in etwa von dir aus, wenn du so einen Antrag auf Befreiung stellen würdest?

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von ToMaCoR »

Ich finde unsere Diskussion sehr ansprechend. 8-)
dagmar fellwock hat geschrieben:
15. Mai 2020, 00:31
ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Nein! Das die temporär angeordnete häusliche Beschulung ausreicht, wurde nirgends gesagt. Die "hilfsweise und möglicherweise unprofessionelle" Beschulung zu Hause wird in Kauf genommen, da nach Risikoabwägung die gemeinschaftliche professionelle Schulbildung nicht zur Debatte steht (und auf Schule zu verzichten überhaupt ja niemals gedacht werden darf). Qualitativ kann nicht argumentiert werden. .
Aber das ist doch der Knackpunkt: es ist der Staat, der nur behauptet: " dass die "hilfsweise Beschulung möglicherweise unprofessionell ist"
aber zahlreiche Familien beweisen gerade das Gegenteil. Natürlich gibt es eine Mehrheit sogar, die mit dem verordneten Hausunterricht nicht klar kam (aus was auch immer für Gründen), aber ebenso gibt es welche, die die Bildung ihrer Kinder selber in die Hand genommen haben und es sehr gut u sogar besser machten, die haben eine Recht auf die Anerkennung ihrer Leistungen. Und wenn die ihre Rechte nicht einfordern, woher soll der Staat
dann wissen, dass es sie gibt?
Ich empfinde es nicht sinnvoll qualitativ Bildung zu Hause (ob nach Lehrplan oder selbstbestimmt) mit der institutionellen zu Vergleichen. Dass viele Familien hier eine neue Form entdecken und lieben lernen konnten, eben durch den staatlich angeordneten Bildungsversuch, sollte natürlich in eine Alternative zum obsoleten Schulanwesenheitsdogma kanalisiert werden. Und dafür ist es notwendig an die entsprechenden Stellen zu gehen.
dagmar fellwock hat geschrieben:
15. Mai 2020, 00:31
ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Die Behörden sind unterbesetzt und überlastet. Wie sollte ich also einen überarbeiteten Sacharbeiter dazu gewinnen, sich für eine individuelle Betrachtung Zeit zu nehmen. Durch freundliche Bitte?
Also, in Berlin erntest du dafür nicht einmal ein müdes Lächeln. ;)
Sorry, aber ich erwarte von einem Sachbearbeiter keine individuelle Betrachtung, sondern eine klare Aussage, auf die ich mich berufen kann. Ich will mit einem Antrag eine Genehmigung erreichen, die lediglich durch Nennung u. Befolgung der Gesetze erteilt werden kann. Denn ich stehe ihm ja nicht gegenüber, also bin gar nicht persönlich im Amt, wenn ich einen Brief schreibe.
Meine Erfahrungen sagen mir, dass ich meine Rechte vor einem Behördenschreibtisch kennen muss, sonst bekomme ich gar nichts.
Auch überlastete Beamte mögen eine schnelle Abwicklung solcher Anträge, da ist es wohl einfacher, zu genehmigen, statt sich mit jemandem auseinandersetzen zu müssen, der einem das Gesetzbuch vor die Nase hält u. er Gefahr läuft, die Sache nicht vom Tisch zu kriegen, weil ständig neue Widersprüche u./o. gar Beschwerden beim Chef anfallen.
Ein müdes Lächeln sagt mir doch genau das. Überarbeitung, Hilflosigkeit, Wohlwollend und menschlich. :P
Deine Forderungen.. naja... das tönt sehr pädagogisch... so Drohungen implizierend.
Sachlich konsequent seine Rechte einfordern ist nicht leicht. Erst mal muss man sie selber kennen und dann so lange dranbleiben bis der Gegenüber merkt, da komm ich nicht so leicht raus und vielleicht müssen wir uns da wirklich mal begegnen und sehen wo es da weiter geht.
dagmar fellwock hat geschrieben:
15. Mai 2020, 00:31
ToMaCoR hat geschrieben:
14. Mai 2020, 17:52
Wir wollen eine individuelle Betrachtung unserer Söhne und Töchter in Bezug auf Bedürfnisorientierung, Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung. Das können die KIs von heut noch nicht, demnach muss man den automatischen Abarbeitungsprozess im Verwaltungsapparat durchbrechen und wieder zwischenmenschlich kommunizieren. Jaja... ich träume gern idealistisch. Ich habe auch von Geschichten gehört, die so unmenschlich sind... Da hilft dann eben nur noch aus diesem System raus. Umziehen in Deutschland beispielsweise.
Oder eben seine Rechte wahrnehmen und sie auch fordern - das hilft auch manchmal :)
Ich lass mich doch wegen uneinsichtigen Beamten oder Richtern nicht aus meiner Heimat vertreiben, bevor ich nicht alles mir mögliche versucht habe!
Meine Erfahrungen in Berlin sehen so aus, dass man ganz klar u sehr deutlich seine Rechte benennen muss, bervor man überhaupt angehört wird. Da wird Verständnis für die andere Person eher als Schwäche ausgelegt. Da kann bei mir, wie anderswo auch, nur gelten: wie es in den Wald hineinschallt,...
also mit dem Wald...
Schulleiter und Ordnungsamt haben Spielräume. Wenn ich von einer allgemeinen Verfahrensweise abweiche, dann möchte ich schon eine individuelle Betrachtung. Das heißt mein Antrag muss aus dem automatischen verwaltungstechnischen Bearbeiten raus. Mir scheint, du forderst für dich, dass der Apparat nach deinen Vorstellungen funktioniert.
dagmar fellwock hat geschrieben:
15. Mai 2020, 00:31
Wie sähe denn ein Brief in etwa von dir aus, wenn du so einen Antrag auf Befreiung stellen würdest?
Das kann ich dir auf die Schnelle nicht liefern. Ich benötige für so ein Schreiben ziemlich viel Zeit und vorallem einen echten konkreten Anlass, also einen tiefen Willensimpuls. So allgemein pauschal kann ich das gar nicht.
Vermutlich würde ich um einen Antrag entsprechend passend formulieren zu können, im Vorfeld um ein persönliches Gespräch bitten. Dabei bekomme ich ein Verständnis für die Beziehung (spannungsgeladen ablehnend oder freundlich helfenwollend oder dankbar entlastend...) und dann gehts ans Schreiben. :)
Thomas Cordts
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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

Schulleiter und Ordnungsamt haben Spielräume. Wenn ich von einer allgemeinen Verfahrensweise abweiche, dann möchte ich schon eine individuelle Betrachtung. Das heißt mein Antrag muss aus dem automatischen verwaltungstechnischen Bearbeiten raus.
ok, DAS Argument hat mich jetzt gerade überzeugt.

:)

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von Susan94 »

Hallo Ihr Lieben!
Ich bin neu hier...:)

Ich habe eine Frage zu der Schulbefreiung ohne Attest:
Hat das Jemand von Euch noch mal in letzter Zeit versucht?
Die Beiträge sind ja noch von der Zeit vor den Sommerferien...
Ich überlege, wie ich taktisch vorgehe.
Meine Tochter (12) will nicht mehr in die Schule.
Ich überlege, ob ich so einen Antrag auf Aufhebung der Präsenzpflicht im Unterricht stelle.
Wir wohnen in Rheinland Pfalz und auf der Seite der Schule steht nur mit Attest.
Nur leider ist das wirklich schwierig, obwohl meine Tochter mittlerweile unter Atemnot und Alpträumen leidet.
Ich war schon bei 2 Ärzten, aber die haben alle Angst...
Liebe Grüße

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Re: Schulbefreiung ohne Attest

Beitrag von dagmar fellwock »

hallo Susan94!

tut mir leid, dass erst jetzt geantwortet wird. :(

Ja, das ist momentan eine sehr schwierige Situation in den Schulen mit all den Beschränkungen u den reglementierten Ärzten.
Einen solchen Antrag würde ich zumindest immer stellen, wenn mein Kind nicht mit den Beschränkungen in der Schule klar käme.
Habt ihr denn schon mal mit den Lehrern u/o der Schulleitung darüber sprechen können?
In aller Regel findet man eine gemeinsame Lösung. Vielleicht sind sie demgegenüber ja aufgeschlossen?

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