Ausnahme zur Schulpflicht wg. Corona-Risikogruppe

Moderatoren: ToMaCoR, dagmar fellwock

Antworten
Benutzeravatar
dagmar fellwock
Beiträge: 106
Registriert: 22. Sep 2019, 15:07
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 32 Mal

Ausnahme zur Schulpflicht wg. Corona-Risikogruppe

Beitrag von dagmar fellwock »

"Schulöffnung – muss ich mein Kind trotz Corona in die Schule schicken?

Ausnahmeregelungen Risikopatienten Schulöffnung


Trotz nach wie vor anhaltender Coronavirus Krise öffnen die Schulen wieder. Insofern du als Lehrer/in zur Risikogruppe gehörst, dein Kind Risikopatient ist oder ein Schulkind mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammen in einem Haushalt lebt, sehen die Bundesländer teilweise Ausnahmeregelungen und Befreiungen bezüglich der Teilnahme am Präsenzunterricht vor.

Hier findest du diesbezüglich Informationen zur Schulöffnung nach den einzelnen Bundesländern sortiert. Die jeweiligen Quellenangaben entsprechen dem Stand vom 30. April und 01. Mai 2020. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir keine Haftung übernehmen.
- Ausnahmeregelungen Risikopatienten Schulöffnung:
Schuloeffnung-Ausnahmen-für-Risikogruppen-Coronavirus.pdf
Bitte beachte, dass unter Umständen ein ärztliches Attest vorgelegt oder sogar ein Antrag gestellt werden muss, um Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen. Die Diagnosen müssen allerdings nicht benannt werden (Datenschutz)."

Ein Antrag, den man benutzen kann, ist hier in der Antwort unter diesem Beitrag zu finden, hier am Beispiel Mecklenburg-Vorpommern (scrollen).


siehe auch Forum-Thema: "Schulbefreiung ohne Attest" viewtopic.php?f=99&t=173


von: https://krisenvorsorge-ratgeber.de/antr ... ronavirus/
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Antworten