"Schulöffnung – muss ich mein Kind trotz Corona in die Schule schicken?
Ausnahmeregelungen Risikopatienten Schulöffnung
Trotz nach wie vor anhaltender Coronavirus Krise öffnen die Schulen wieder. Insofern du als Lehrer/in zur Risikogruppe gehörst, dein Kind Risikopatient ist oder ein Schulkind mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammen in einem Haushalt lebt, sehen die Bundesländer teilweise Ausnahmeregelungen und Befreiungen bezüglich der Teilnahme am Präsenzunterricht vor.
Hier findest du diesbezüglich Informationen zur Schulöffnung nach den einzelnen Bundesländern sortiert. Die jeweiligen Quellenangaben entsprechen dem Stand vom 30. April und 01. Mai 2020. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir keine Haftung übernehmen.
- Ausnahmeregelungen Risikopatienten Schulöffnung:
Bitte beachte, dass unter Umständen ein ärztliches Attest vorgelegt oder sogar ein Antrag gestellt werden muss, um Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen. Die Diagnosen müssen allerdings nicht benannt werden (Datenschutz)."
Ein Antrag, den man benutzen kann, ist hier in der Antwort unter diesem Beitrag zu finden, hier am Beispiel Mecklenburg-Vorpommern (scrollen).
siehe auch Forum-Thema: "Schulbefreiung ohne Attest" viewtopic.php?f=99&t=173
von: https://krisenvorsorge-ratgeber.de/antr ... ronavirus/
Ausnahme zur Schulpflicht wg. Corona-Risikogruppe
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- dagmar fellwock
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Ausnahme zur Schulpflicht wg. Corona-Risikogruppe
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