Einladung zu unseren Bußgeldverhandlungen in Döbeln
Einladung zur Bußgeldverhandlung in Döbeln/Sachsen wegen Schulpflichtverletzung nach SächsSchulG
Wo:
Amtsgericht Döbeln, Rosa-Luxemburg-Str. 16,
04720 Döbeln,
Sitzungssaal 118
Wann:
Montag, den 15.06.2026 – 13:30 Uhr
Unser zweiter Sohn (8 J.) lernt selbstbestimmt (mit seinen Geschwistern) zu Hause und ist glücklich. Er hat nie eine Schule besucht und möchte das aktuell auch nicht. Im Verfahren geht es um Nichtanmeldung an einer Schule.
Dies ist der zweite Teil der Verhandlung meines Mannes. Wir haben im ersten Teil unsere Situation dargelegt und einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gestellt.
Es gibt einen unlösbaren Gewissenskonflikt durch die staatliche Mitwirkungspflicht in einem unkontrollierten System.
Wir haben beantragt, dass das Gericht unsere vorgelegten umfangreichen Belege überprüft (nicht stattfindende Qualitätskontrollen durch das LaSuB) und ob das pädagogische Konzept des staatlichen Schulwesens unter den bestehenden Bedingungen in seiner Wirksamkeit gesichert ist, so wie es der gesetzliche Bildungs- und Qualitätsauftrag voraussetzt.
Es muss geklärt werden, ob die zwangsweise Durchsetzung der Schulanmeldung nach §31 SächsSchulG mit der Gewissensfreiheit gem. Art. 4 Abs.1 GG vereinbar ist, wenn der Staat die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrolle nach §3a SächsSchulG systematisch verweigert.
Es ist höchst spannend wie der Richter an diesem Punkt weiter damit umgeht.
Die Verhandlung ist öffentlich. Setzen wir zusammen ein Zeichen für die Selbstbestimmte Bildung und das Selbstbestimmungsrecht junger Menschen!
Wir freuen uns auf viel Unterstützung vor Ort und moralischen Beistand. Kommt bitte etwas früher, es werden Eingangskontrollen durchgeführt!
LG Ulrike Barthel
