Einstellung, Strafe oder Bundesverfassungsgericht?
Datum: Mittwoch, den 14.05.2025, 12.30 Uhr
Ort: Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6,
Sitzungssaal (bitte am Eingang erfragen)
Liebe Mitmenschen,
am 14.05.2025 steht der dritte Verhandlungstag an. Der erste Verhandlungstag wurde abgebrochen, weil der Saal für die Menge an Zuschauern zu klein war. Am zweiten Verhandlungstag wurde dann endlich verhandelt – wobei der Richter die Bereitschaft zur Einstellung des Verfahrens andeutete. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab und wollte Informationen von der Mutter und vom Jugendamt.
Am dritten Verhandlungstag geht es jetzt um die Frage, ob das Verfahren mit der Begründung eingestellt wird, dass mein Sohn quasi schuluntauglich sei. Eine Begründung, die ich entschieden ablehne. Mein Sohn ist nicht schuluntauglich, die Schule ist (wie viele andere) kinderuntauglich und verstößt gegen elementare, durch die Verfassung garantierte, Grundrechte.
Ich werde außerdem einen Antrag auf Prüfung beim BVerfG einbringen. Die Begründung lautet, dass das sächs. Schulgesetz „verfassungswidrig durch Unterlassen“ ist. So werden dort zwar tolle Bildungs – und Erziehungsziele festgelegt, aber den Kindern und Eltern faktisch keine effektiven Mittel in die Hand gegeben, wenn diese Ziele seitens der Behörden nicht umgesetzt oder sogar konterkariert werden. Der Richter hätte dann die Möglichkeit, dass BVerfG anzurufen, und diese grundlegenden Rechtsfragen vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Wie es kommt – ob der Richter meinem Antrag folgt, ob er das Verfahren einstellt, oder ob es eine Strafe gibt – das erfahren wir am Mittwoch, den 14.05. im Amtsgericht Dresden.
Auch diesmal wird es wieder genug Plätze geben. Von daher freue ich mich besonders, wenn so viele Menschen wie möglich kommen, um diesem Verfahren beizuwohnen. Es verstärkt unsere Botschaft nochmal einmal sehr viel mehr, wenn das Gericht merkt, dass hier ein großes öffentliches Interesse besteht.
Da es beim letzten Mal verschärfte Kontrollen gab, bitte ich euch, euren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit zur Verhandlung zu bringen, auch wenn der Richter das letzte Mal gesagt hat, dass es dieses Mal keine verschärften Sicherheitsmaßnahmen geben soll.
Seid bitte 15 Minuten vor der Verhandlung da, weil im Eingangsbereich Personenkontrollen durchgeführt werden.
Ich freue mich auf euer Kommen!
Martin Heinrich
telegram: @Martin_Heinrich
E-mail: martin.heinrich@bvnl.de
Unterstützergruppe: https://t.me/+Hwj8tD6YDfxmNDky

