Wir mรถchten mit Euch 25 Jahre das Recht auf Gewaltfreiheit in der Erziehung feiern, uns zum Thema austauschen und gemeinsame Aktivitรคten organisieren.
Gewaltfreiheit in der Erziehung ist uns ein grundlegendes Anliegen, das sich
gesellschaftlich erst etablieren musste:

Im Jahr 1896 gestattete ยง 1631 Abs. 2 BGB jedem Vater noch die Anwendung โ€žangemessener Zuchtmittelโ€œ und man sprach von โ€želterlicher Gewaltโ€œ, nicht von โ€žSorgerechtโ€œ.

Im Rahmen der Gleichberechtigung wurde im Jahre 1957 durch das Gleichberechtigungsgesetz ยง 1631 Abs. 2 BGB ersatzlos gestrichen. Allerdings war anerkannt, dass die โ€želterliche Gewaltโ€œ nun beiden Elternteilen gleichermaรŸen oblag.

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (SorgeRG) vom 18.07.1979 versuchte das elterliche Bewusstsein fรผr die Grenze zwischen ErziehungsmaรŸnahme und Kindesmisshandlungen zu schรคrfen und das Kind als eigenstรคndigen Trรคger der Menschenwรผrde zu begreifen, indem es entwรผrdigende ErziehungsmaรŸnahmen, im neu gefassten ยง 1631 Abs. 2 BGB, fรผr unzulรคssig erklรคrte.

Eine weitere ร„nderung durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16.12.1997 versuchte klarzustellen, dass jede kรถrperliche und seelische Misshandlung ein ungeeignetes und deshalb verbotenes Erziehungsmittel darstellt.

SchlieรŸlich trat am 08.11.2000 das Gesetz zur ร„chtung der Gewalt in der Erziehung in Kraft, mit dem Ziel, Eltern zur gewaltfreien Erziehung zu verpflichten.

Es war bis vor wenigen Jahrzehnten gesellschaftlich noch akzeptiert, wenn junge Menschen mit Gewalt wie kรถrperliche Bestrafungen, v.a. Schlรคgen, Ohrfeigen, Schรผtteln, Ohrenziehen, krรคftiges Zupacken oder auch nur einem โ€บKlapsโ€น, als Sanktion eingesetzten โ€“ wenn auch nur geringfรผgige – kรถrperliche Einwirkung, aber jedenfalls entwรผrdigenden MaรŸnahmen, seelischen Verletzungen, v.a. durch beleidigende, missachtende beschรคmende oder gefรผhlskalte ร„uรŸerungen oder Verhaltensweisen erzogen wurden.

Im Jahr 2000 schob der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur ร„chtung von Gewalt in der Erziehung (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav) diesem Verhalten in Verbindung mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung einen Riegel vor. Seitdem heiรŸt es in ยง 1631 Abs. 2 Bรผrgerliches Gesetzbuch (BGB):

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Kรถrperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwรผrdigende MaรŸnahmen sind unzulรคssig.

Damit konkretisiert der ยง 1631 Abs. 2 BGB die Vorgaben des ยง 1788 BGB:

  1. Fรถrderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfรคhigen Persรถnlichkeit,
  2. Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, kรถrperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwรผrdigenden MaรŸnahmen,
  3. persรถnlichen Kontakt mit dem Vormund,
  4. Achtung seines Willens, seiner persรถnlichen Bindungen, seines religiรถsen Bekenntnisses und kulturellen Hintergrunds sowie
  5. Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.

ยง 1631 Abs. 2 BGB beinhaltet nicht nur ein Verbot von Gewalt, sondern gibt einem jungen Menschen ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Hier soll zum Ausdruck kommen, dass der junge Mensch als Person mit eigener Wรผrde und als Trรคger von Rechten und Pflichten die Achtung seiner Persรถnlichkeit auch von den Eltern oder anderen Erwachsenen verlangen kann. Dies wird unterstrichen durch die positive Formulierung des ยง 1626 Ans. 2 BGB:

Bei der Pflege und Erziehung berรผcksichtigen die Eltern die wachsende Fรคhigkeit und das wachsende Bedรผrfnis des Kindes zu selbstรคndigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Freilernereltern orientieren sich an dieser Gewaltfreiheit. Dazu zรคhlt auch, dass sie es unterlassen, ihre Kinder unter jeglicher Art von z.B. emotionaler oder kรถrperlicher Gewalt,  Drohungen oder weiteren beschรคmenden MaรŸnahmen zum Lernen in eine Schule zu zwingen. Diese lernen frei von Zwang und Gewalt nach ihren individuellen Bedรผrfnissen.

Das 25-jรคhrige Jubilรคum will der BVNL e.V. feiern mit regelmรครŸigen Zoom-Meetings und Veranstaltungen mit interessanten Gรคsten aus der Bewegung und verschiedenen Aktionen, รผber die er regelmรครŸig informieren wird.



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